KMB LAW

AG Köln: Teilnahme an Trinkgelagen kann ordentliche Kündigung rechtfertigen

Kernaussage: Wer sich als Mieter*in wiederholt an mehrstündigen Trinkgelagen im Hauseingangsbereich beteiligt und dadurch Lärm- und Geruchsbelästigungen verursacht, verletzt mietvertragliche Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich  – eine ordentliche Kündigung  nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist dann wirksam. Kurzfall In einem Kölner Mehrfamilienhaus kam es am Hauseingang zu langandauernden Trinkrunden mit Gegröle und Uringeruch, an denen auch die Erdgeschossmieter teilnahme

BGH: „Dumping“-Miete macht Mietvertrag nicht automatisch sittenwidrig

Kernaussage: Ein Wohnraummietvertrag ist nicht schon deshalb nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, weil die Miete extrem niedrig ist. Für Sittenwidrigkeit wegen kollusiven Zusammenwirkens braucht es ein bewusstes Zusammenwirken beider Vertragsseiten  zum Nachteil des Vertretenen; bloße Kenntnisverdachtsmomente reichen nicht. Kurzfall Eine GmbH vermietete 2017 eine 177 m²-Wohnung in Berlin für 600 € nettokalt  und gewährte bis 09/2018 Mietfreiheit gegen Renovierung. Die Gesellschaft

AG München: WEG muss Zustimmung zum Mauerdurchbruch für zweite Balkontür erteilen

Leitsatz kompakt: Wohnungseigentümer haben nach § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Genehmigung  einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum, wenn keine konkreten, erheblichen Nachteile  für andere Eigentümer nachweisbar sind. Bloße Befürchtungen zu Statik, Heizung oder Abdichtung reichen nicht. Kerndaten Gericht:  Amtsgericht München Datum / Az.:  27.05.2025 – 1293 C 26254/24 Status:  rechtskräftig Kurzfall Eigentümer wollten in einer Loggia-Wohnanlage neben der bes

BGH: Vermieter haftet für Sturz auf vereistem Gemeinschaftsweg – auch bei beauftragtem Winterdienst

Leitsatz kurz: Die Pflicht des Vermieters, Wege winterlich zu sichern, bleibt mietvertragliche Nebenpflicht  – selbst wenn der Winterdienst an eine Hausmeister-/Facility-Firma ausgelagert ist. Deren Versäumnisse werden dem Vermieter als Erfüllungsgehilfen-Verschulden (§ 278 BGB)  zugerechnet. Sachverhalt: Eine Mieterin stürzte an einem Januarmorgen 2017 auf einem nicht geräumten Zugangspfad eines Mehrparteienhauses in Solms. Für die Gemeinschaftsflächen war eine professionel